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Allgemeine Gastaufnahmebedingungen (AGB) Apartmenthaus Wattwurm

1 . Geltung der AGB

  1. Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über
    die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung (Nutzung
    für Urlaubszwecke) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren
    Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters
    erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen.

  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung
    sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen
    schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

  3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese
    vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur
    wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2 . Beherbergungsvertrag

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die
    Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost,
    E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt
    (Antragsannahme).

  2. Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für
    den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem
    Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag,
    sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

  3. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre
    Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich
    von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht
    unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung
    als vertraglich vereinbart.

3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung
    bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich
    zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive
    Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).

  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung
    geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt
    auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an
    Dritte.

  3. Die angegebenen Preise sind Endpreise pro Objekt und Nacht und
    schließen alle Nebenkosten mit ein, soweit in der
    Reservierungsbestätigung keine anders lautenden Angaben enthalten sind.
    Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

  1. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl
    der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung
    steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von
    Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden
    Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
    Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich
    in diesem Fall.

  2. Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten
    Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist
    spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu
    diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn der Anbieter hat
    gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert
    werden. Bei Zahlung mit EC-Karte wird ein Aufschlag in Höhe von 3% fällig.

  3. Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine
    angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung
    vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren
    Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der
    Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 7. Tag
    nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter
    bis zum 7. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen
    Zahlungseingang verbuchen, so ist der Anbieter berechtigt, vom
    Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen.

  4. Die zu entrichtende Kurtaxe ist nicht Bestandteil des Reisepreises und wird gesondert in Rechnung gestellt.

  5. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig
    festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters
    aufrechnen.

4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

  1. Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar
    pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung
    verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser
    Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn
    geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

  2. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast
    verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen
    geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln
    sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

  3. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der
    Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters
    erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen
    angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung
    des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in
    Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.

  4. In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei
    Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von
    bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf
    Balkonen und Terrassen erlaubt.

  1. Die Internetnutzung (WLAN) wird dem Gast als freiwillige
    Zusatzleistung zur Nutzung bereit gestellt. Schwankungen oder Störungen
    im Empfang berechtigen nicht zur Entgeltminderung. Strafbare Handlungen
    (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur
    Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche
    Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

  2. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä.
    ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl
    ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den
    Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von
    Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä.
    verpflichtet.

  3. Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der
    Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen
    Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen
    Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des
    Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den
    Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

  4. Schwimmbad, Sauna und Infrarotkabine werden dem Gast als freiwillige Zusatzleistung bereitgestellt und können über längere Zeiträume außer Betrieb sein. Dies berechtigt nicht zur Entgeltminderung.

    In der Zeit vom 1.November bis zum 21. Dezember und vom 5. Januar bis zum 31. März ist unser Schwimmbad geschlossen. Sauna und Infrarotkabine können jedoch genutzt werden.

     

5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen
    Vertrag ist nach den Regelungen des Mietrechts (BGB) jederzeit möglich. Es werden Stornierungsgebühren in Höhe von 90% des Gesamtübernachtungspreises fällig.

  2. Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es
    sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als
    Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
    Erscheint der Gast am Anreisetag nicht, ohne storniert zu haben, so gilt
    der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.
    Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe
    von 100,00 € (netto) verlangen.

  3. Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
    Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu
    kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu
    vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b)
    die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
    Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder
    bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht
    wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt
    wird,
d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
    Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer
    Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der
    Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
    Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

  4. Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw.
    Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7
    a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder
    Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt
    bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein
    Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle
    von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer
    außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

6 . Haftung; Verjährung

  1. Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die
    Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters
    beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht
    unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den
    Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis
    oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den
    Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
    beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen
    möglichen Schaden gering zu halten.

  2. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie
    gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine
    Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich
    ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der
    Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

  3. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder
    seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung
    und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben.
    Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast
    ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies
    gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere
    Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

  4. Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der
    Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in
    der jeweiligen gesetzlichen Frist.

7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

  1. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur
    Verfügung. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn
    dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

  2. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

  3. Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in
    Höhe von 150,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei
    rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel
    am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde
    und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden
    aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der
    Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den
    für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2
    BGB).

  4. Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00
    Uhr geräumt (Besenrein, Mülleimer/Papierkörbe in vorgesehene zentrale
    Müllbehälter entleert, Bettzeug abgezogen, Geschirr abgewaschen und
    trocken in Schränke geräumt) zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter
    Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch
    auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt
 a) 50,00 € (netto) bei einer
    Räumung nach 10.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten
    Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr. 
Darüber
    hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer
    verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

  5. Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle
    Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden.
    Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich
    vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung oder
    im Schlüsselsafe hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast
    ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu
    kontrollieren.

  6. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter
    Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer
    Schlösser zu leisten. Derzeit liegen die Kosten hierfür bei ca. 600€.

8 . Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter
nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die
Vertragsabwicklung erforderlich.

9 . Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder
    dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen.
    Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Friedrichskoog / Deutschland.

  3. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

  4. Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den
    persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung
    durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.

  5. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig
    sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
    Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung
    zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten
    kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.